Welche Schiedsrichterlizenz in welcher Liga?
 

Lizenzstufen des 1. und 2. Schiedsrichters hängen von der Spielklasse ab
 

Die nachfolgende Übersicht zeigt auf, in welcher Liga laut Spielordnung welche Schiedsrichterlizenz vorgeschrieben ist, beginnend mit der Bezirksklasse aufwärts bis zur Oberliga.

Für die Lizenzfestlegung auf politischer Kreisebene ist die jeweilige Region zuständig und dort abzufragen. Ansprechpartner für die Ausbildungstermine zum Erwerb der D- und C-Lizenz sind die jeweiligen Regionen bzw. ihre Regionsschiedsrichterwarte. Die Vorgabe der Lizenzstufe für Regionalliga bis Bundesliga regeln der Regional- bzw. der Bundesspielausschuss. Die erforderlichen Schiedsrichterlizenzen bei Punktspielen der Kreisliga und Kreisklasse werden von den jeweiligen Spielausschüssen der betreffenden Regionen in Abstimmung mit dem Spielausschuss festgelegt!



*  =  Die Regionen können in ihrem Zuständigkeitsbereich abweichende Regelungen treffen, die die vom Schiedsrichterausschuss festgelegten Anforderungen nicht übersteigen dürfen.

*² = Ist die Bezirksliga die unterste Spielklasse, so gelten dort die Schiedsrichteranforderungen der Bezirksklasse.

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