NWVV-Verbandstag

Gemäß §12 der Satzung setzt sich der Verbandstag des NWVV zusammen aus 100 Delegierten der Mitglieder, die nach §13 der Satzung benannt werden, den Mitgliedern des Präsidiums, dem Ehrenpräsidenten, den Ehrenmitglieder, dem Spruchkammervorsitzenden sowie den Ressortleitern der Fachressorts nach §24.3 der Satzung. Anträge müssen gemäß §15 der Satzung acht Wochen vor dem Verbandstag  beim Vorstand eingegangen sein.

Der Jugend-Verbandstag ist oberstes Beschlussorgan der Volleyball-Jugend im Verband und tritt alle zwei Jahre jeweils vor dem Verbandstag des NWVV zusammen. 

Die Regionen benennen ihre Delegierten bis spätestens fünf Wochen vor dem Verbandstag, so dass die Einladung fristgerecht vier Wochen vor dem Verbandstag erfolgen kann.

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