Die Datenschutzerklärung in SAMS ist aktualisiert worden. Alle Nutzer von SAMS werden ab sofort beim nächsten SAMS-Login zur Prüfung/Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten aufgefordert. Funktionsträger auf Vereins- und Verbandsebene werden zudem um Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gebeten.
Auszug: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 5 Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
Mit dieser Änderung/Ergänzung werden in SAMS die aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt, die nötig sind, um SAMS als EDV-Programm bzw. Verwaltungsportal in unserem Verband weiterhin einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nordwestdeutscher Volleyball-Verband e.V.
veröffentlicht am Freitag, 4. August 2017 um 17:57; erstellt von † †Buhr, Fabian
letzte Änderung: 04.08.17 18:01